Kein Pflegegeldanspruch für emeritierte Universitätsprofessoren : OGH 10 Ob S 192/97a v.15.10.1997

Ein emeritierter Universitätsprofessor wird nur von seinen Dienstpflichten (insbesondere in der Lehre) auf Dauer entbunden / Er erhält deshalb auch keinen Ruhegenuss nach dem PG, sondern einen höheren Emeritierungsbezug; er gilt aber dennoch nicht mehr als Beamter des Dienststandes (§ 163 Abs.3 erst...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.06.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Pflegeversicherung (SV)
378.12 Universität: Lehrer
35.082/.083 Dienstrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 368.42 Pflegeversicherung (SV) Dokument Nr. A-929463 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage