Kreditbürgschaft nur in Ausnahmefällen sittenwidrig : OGH 1 Ob 207/97s v.25.11.1997

Die Anwendung der sich aus SZ 68/94 ergebenden Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften Familienangehöriger des Hauptschuldners ist nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen eines an den Grundsätzen des Wucherverbots orientierten Ausbeutungstatbestands anzunehmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (9 (1998) Nr.5)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
336.77 Kredit
17.023 Familie
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Anwendung der sich aus SZ 68/94 ergebenden Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften Familienangehöriger des Hauptschuldners ist nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen eines an den Grundsätzen des Wucherverbots orientierten Ausbeutungstatbestands anzunehmen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog