Entgeltansprüche von Angehörigen bei Insolvenz : OGH 8 Ob S 156/97t v.16.10.1997

Das "Stehenlassen" von fälligem Entgelt kann seine Ursache in familienhafter Mitarbeit haben, wenn es einem Fremdvergleich nicht standhält / Es ist aber durchaus nicht unüblich, dass leitende Angestellte im Interesse des Unternehmens, und um Finanzierungsengpässe zu überbrücken, vorübergeh...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.04.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
331.77 Angestellte, leitende
3-057.5 Familienangehörige, mithelfende
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das "Stehenlassen" von fälligem Entgelt kann seine Ursache in familienhafter Mitarbeit haben, wenn es einem Fremdvergleich nicht standhält / Es ist aber durchaus nicht unüblich, dass leitende Angestellte im Interesse des Unternehmens, und um Finanzierungsengpässe zu überbrücken, vorübergehend auf die sofortige Auszahlung von Teilen des ihnen zustehenden Entgelts verzichten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog