Strafzahlung per Internet

Strafmandate können derzeit nur mit dem Original-Erlagschein einbezahlt werden. Ab Jänner 1998 soll auch die Zahlung per Internet möglich sein.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.06.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.346 Verkehrsstrafrecht
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
384 Telekommunikation
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Strafmandate können derzeit nur mit dem Original-Erlagschein einbezahlt werden. Ab Jänner 1998 soll auch die Zahlung per Internet möglich sein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog