Kettendienstverträge bei Vertretungstätigkeit von Vertragsbediensteten : OGH 9 Ob A 7/98i v.11.2.1998
Auch im Falle einer nur teilweisen Tätigkeit des Lehrers, die nicht als Vertretung im Sinne des § 38 Abs.3 VBG 1948 zu qualifizieren ist, ist der wiederholte Abschluss befristeter Dienstverträge nicht zulässig. Im Falle einer solcherart "gemischten" Verwendung kann diese Teilverwendung dem...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.06.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.084 Vertragsbedienstete
331.116 Arbeitsvertrag 331.116 Arbeitsvertrag, befristeter 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Auch im Falle einer nur teilweisen Tätigkeit des Lehrers, die nicht als Vertretung im Sinne des § 38 Abs.3 VBG 1948 zu qualifizieren ist, ist der wiederholte Abschluss befristeter Dienstverträge nicht zulässig. Im Falle einer solcherart "gemischten" Verwendung kann diese Teilverwendung dem Ausnahmetatbestand nicht gesondert unterstellt werden / Der Arbeitgeber kann durch den Abschluss eines befristeten Dienstvertrages "in concreto", also durch die Schaffung einer faktischen Vertragslage, die Beweislastverteilung zu seinen Gunsten nicht ändern. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |