Kettendienstverträge bei Vertretungstätigkeit von Vertragsbediensteten : OGH 9 Ob A 7/98i v.11.2.1998

Auch im Falle einer nur teilweisen Tätigkeit des Lehrers, die nicht als Vertretung im Sinne des § 38 Abs.3 VBG 1948 zu qualifizieren ist, ist der wiederholte Abschluss befristeter Dienstverträge nicht zulässig. Im Falle einer solcherart "gemischten" Verwendung kann diese Teilverwendung dem...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.06.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.084 Vertragsbedienstete
331.116 Arbeitsvertrag
331.116 Arbeitsvertrag, befristeter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch im Falle einer nur teilweisen Tätigkeit des Lehrers, die nicht als Vertretung im Sinne des § 38 Abs.3 VBG 1948 zu qualifizieren ist, ist der wiederholte Abschluss befristeter Dienstverträge nicht zulässig. Im Falle einer solcherart "gemischten" Verwendung kann diese Teilverwendung dem Ausnahmetatbestand nicht gesondert unterstellt werden / Der Arbeitgeber kann durch den Abschluss eines befristeten Dienstvertrages "in concreto", also durch die Schaffung einer faktischen Vertragslage, die Beweislastverteilung zu seinen Gunsten nicht ändern.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog