Rückforderung von Übergenüssen : OGH 9 Ob A 157/97x v.26.11.1997,

Der auf § 1431 gestützte Anspruch auf Rückzahlung von irrtümlich zuviel gezahltem Arbeitsentgelt verjährt nach 3 Jahren. Für den Beginn des Laufes der dreijährigen Verjährungsfrist ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem der Geltendmachung des Anspruches kein rechtliches Hindernis (zB mangelnde Fälli...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft ((1998) Nr.5 S.293-294)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehalt
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Der auf § 1431 gestützte Anspruch auf Rückzahlung von irrtümlich zuviel gezahltem Arbeitsentgelt verjährt nach 3 Jahren. Für den Beginn des Laufes der dreijährigen Verjährungsfrist ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem der Geltendmachung des Anspruches kein rechtliches Hindernis (zB mangelnde Fälligkeit) mehr entgegensteht. Hiebei ist idR die objektive Möglichkeit der Geltendmachung des Anspruches (Auszahlung der Übergenüsse) und nicht die subjektive Kenntnis des Anspruches entscheidend.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog