Kündigungsschutz in einem italienischen Kulturinstitut : BAG 2 AZR 489/97 v.23.4.1998
Nach dem Massstab des gemäss dem Arbeitsvertrag anwendbaren deutschen Rechts sind die Kulturinstitute der Italienischen Republik nicht jeweils selbständige Betriebe des privaten Rechts, sondern Teile einer einheitlichen öffentlichen Verwaltung im Sinne von § 23 Abs.1 KSchG, die in Deutschland in der...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (53 (1998) Nr.19 S.1008-1009)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 07.05.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
65.017 Betriebsgrösse 331.116 Betrieb: Arbeitsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Italien
Deutschland |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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