Ausbildungsdienst und Arbeitsverhältnis

Das Gesetz über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer (GAFB-BGBl I 1998/30) ermöglicht österreichischen Staatsbürgerinnen ab 1.Jänner 1998 die freiwillige Dienstleistung im Bundesheer als Soldatinnen mit dem Recht, diesen Dienst zu beenden. Den Ausbildungsdienst leisten Frauen, die beim Bundesheer...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (9 (1998) Nr.4)
VerfasserIn: Andexlinger, Helmut
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:355.1 Bundesheer
377 Berufsausbildung
396.5 Frauenarbeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Gesetz über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer (GAFB-BGBl I 1998/30) ermöglicht österreichischen Staatsbürgerinnen ab 1.Jänner 1998 die freiwillige Dienstleistung im Bundesheer als Soldatinnen mit dem Recht, diesen Dienst zu beenden. Den Ausbildungsdienst leisten Frauen, die beim Bundesheer in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zur fachlichen Vorbereitung und Erlangung der Eignung für eine Verwendung im Militärischen Dienst stehen. Das Sammelgesetz mit insgesamt 47 Artikeln zur Anpassung der Rechtslage berührt unmittelbar auch die arbeitsrechtlichen Beziehungen wehrwilliger Frauen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog