Keine "Flucht" in Verjährung

Oft dauert es Jahre, bis Opfer darüber sprechen können, was ihnen im Kindes- oder Jugendalter durch sexuelle Übergriffe angetan wurde - vor allem, wenn sie in der Familie geschahen. Durch die derzeit gültige Verjährungsfrist kommt die Anzeige oft zu spät. Das soll sich jetzt ändern.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.54 Sexualverbrechen
3-053 Kind
347.439 Verjährung
343.2 Strafrechtsreform
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Oft dauert es Jahre, bis Opfer darüber sprechen können, was ihnen im Kindes- oder Jugendalter durch sexuelle Übergriffe angetan wurde - vor allem, wenn sie in der Familie geschahen. Durch die derzeit gültige Verjährungsfrist kommt die Anzeige oft zu spät. Das soll sich jetzt ändern.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog