Wenn "nur" eher "höchstens" heisst: 0,5 Promille gilt im Strafrecht nicht

Die neue Grenze der Alkoholisierung dürfte trotz anscheinend gegenteiligen Gesetzeswortlauts im Bereich des Strafrechts nicht gelten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
VerfasserIn: Christian, Alexander
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.04.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.811 Strassenverkehrsordnung
343 Strafrecht
613.81 Alkoholismus
343.222 Verschulden: Strafrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die neue Grenze der Alkoholisierung dürfte trotz anscheinend gegenteiligen Gesetzeswortlauts im Bereich des Strafrechts nicht gelten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog