Beim Scheitern von Verhandlungen ist Schadenersatz möglich : Wer vor Vertragsabschluss seine Aufklärungspflicht verletzt, kann geklagt werden / OGH 7 Ob 513/96 v.20.11.1996

In Frankreich wurde vor kurzem ein deutsches Unternehmen nach einem gescheiterten Aktienkauf verurteilt, weil es den Partner in den Verhandlungen unzureichend informiert hatte. Auch in Österreich entsteht ein Schuldverhältnis bereits während der Vertragsverhandlungen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
VerfasserIn: Orator, Georg
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.04.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.4 Vertragsrecht
347.513 Schadenersatz
341.9 Privatrecht, internationales
Region:Österreich
International
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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