Kurzfristige Aushilfstätigkeit durch überlassene ausländische Arbeitskräfte : VwGH 96/09/0047 v.16.12.1997

...die Überschreitung des territorialen Bereiches, für den die Beschäftigungsbewilligung erteilt ist, wird nach § 6 Abs.2 AuslBG idR durch den politischen Bezirk bestimmt, in dem der Beschäftigungsort der bewilligten Tätigkeit liegt. Da letzterer aber ausnahmsweise auch auf mehrere politische Bezirk...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.03.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Ausländerbeschäftigung
331.116 Leiharbeit
658.21 Betriebsstandort
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:...die Überschreitung des territorialen Bereiches, für den die Beschäftigungsbewilligung erteilt ist, wird nach § 6 Abs.2 AuslBG idR durch den politischen Bezirk bestimmt, in dem der Beschäftigungsort der bewilligten Tätigkeit liegt. Da letzterer aber ausnahmsweise auch auf mehrere politische Bezirke erstreckt werden kann, muss der territoriale Geltungsbereich in der Beschäftigungsbewilligung eindeutig umschrieben sein.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog