Abgrenzung Dienstvertrag-Werkvertrag : OLG Wien 7 Ra 192/97z v.17.9.1997, Revision unzulässig

Wenn der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber auf bestimmte Zeit, letztlich über einen Zeitraum von z.B. 1 1/2 Jahren tätig geworden ist, in dem er täglich bzw. je nach Bedarf von etwa 6.00 Uhr Früh an bis zur Mittagszeit Auslieferungen an Kunden für den Arbeitgeber vornahm, er nach kurzer Zeit der Verw...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.03.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverhältnis
331.116 Arbeitsvertrag
347.44 Werkvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber auf bestimmte Zeit, letztlich über einen Zeitraum von z.B. 1 1/2 Jahren tätig geworden ist, in dem er täglich bzw. je nach Bedarf von etwa 6.00 Uhr Früh an bis zur Mittagszeit Auslieferungen an Kunden für den Arbeitgeber vornahm, er nach kurzer Zeit der Verwendung des eigenen Pkw ausschliesslich mit dessen Gütern und Betriebsmitteln arbeitete und sich jeden Tag in der Früh im Betrieb des Arbeitgebers einzufinden hatte, um dort die Liste der zu erledigenden Lieferungen entgegenzunehmen, ist am Bestehen eines Dienstverhältnisses nicht zu zweifeln / Auch wenn das Dienstverhältnis auf Grund der türkischen Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers und der fehlenden Beschäftigungsbewilligung bzw. Arbeitserlaubnis als nichtig zu qualifizieren wäre, stehen diesem gemäss § 29 AuslBG die gleichen Ansprüche wie auf Grund eines gültigen Dienstvertrages zu.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog