Diskriminierende tarifvertragliche Regelung : EuGH Rs. C-15/96 v.15.1.1998

Art.48 EGV und Art.7 I und IV Verordnung (EWG) Nr.1612/68 des Rates stehen einer Bestimmung eines Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst eines Mitgliedstaats entgegen, die für die Bediensteten dieses öffentlichen Dienstes einen Zeitaufstieg nach achtjähriger Tätigkeit in einer bestimmten Vergütun...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (9 (1998) Nr.4 S.118-120)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.02.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.11F Wanderarbeitnehmer
342.721.6 Freizügigkeit, berufliche
35.08 Dienst, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Art.48 EGV und Art.7 I und IV Verordnung (EWG) Nr.1612/68 des Rates stehen einer Bestimmung eines Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst eines Mitgliedstaats entgegen, die für die Bediensteten dieses öffentlichen Dienstes einen Zeitaufstieg nach achtjähriger Tätigkeit in einer bestimmten Vergütungsgruppe dieses Tarifvertrags vorsieht und Beschäftigungszeiten ausser Betracht lässt, die zuvor in einem vergleichbaren Betätigungsfeld im öffentlichen Dienst eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegt worden sind.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog