Berücksichtigung von EuGH-Entscheidungen bei Auslegung nationaler Rechtsvorschriften : OGH 3 Nd 506/97 v.28.8.1997

Bei der Auslegung multinationaler Verträge ist deren Zielsetzung namentlich Schaffung von Rechtseinheit an erster Stelle bei der Auslegung zu verwirklichen. Der Zweck von Einheitsrecht gebietet es, im Allgemeinen den Wert der internationalen Rechtseinheit höher zu veranschlagen als den einer nahtlos...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.03.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.241 Vertrag, internationaler
340.148 Recht, nationales
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
340.132 Rechtsangleichung
347.9 Zivilprozessordnung
341.9 Privatrecht, internationales
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei der Auslegung multinationaler Verträge ist deren Zielsetzung namentlich Schaffung von Rechtseinheit an erster Stelle bei der Auslegung zu verwirklichen. Der Zweck von Einheitsrecht gebietet es, im Allgemeinen den Wert der internationalen Rechtseinheit höher zu veranschlagen als den einer nahtlosen Einfügung in eine nationale Rechtsordnung / Daraus folgt, dass Begriffe, die in den Abkommen von Lugano und Brüssel verwendet werden, "vertragsautonom" auszulegen sind.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog