Mankohaftung : OLG Wien 10 Ra 272/97m v.27.11.1997

Ist dem Arbeitgeber nicht einmal der Nachweis gelungen, dass dem Arbeitnehmer die Kasse "allein anvertraut war", weil jedenfalls feststeht, dass die Kasse keinen Bonierschlüssel besass und sohin von jedermann jederzeit geöffnet werden konnte, haftet der Arbeitnehmer nicht für das Kassenman...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.02.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-923598 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage