Mankohaftung : OLG Wien 10 Ra 272/97m v.27.11.1997

Ist dem Arbeitgeber nicht einmal der Nachweis gelungen, dass dem Arbeitnehmer die Kasse "allein anvertraut war", weil jedenfalls feststeht, dass die Kasse keinen Bonierschlüssel besass und sohin von jedermann jederzeit geöffnet werden konnte, haftet der Arbeitnehmer nicht für das Kassenman...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.02.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist dem Arbeitgeber nicht einmal der Nachweis gelungen, dass dem Arbeitnehmer die Kasse "allein anvertraut war", weil jedenfalls feststeht, dass die Kasse keinen Bonierschlüssel besass und sohin von jedermann jederzeit geöffnet werden konnte, haftet der Arbeitnehmer nicht für das Kassenmanko.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog