Beschwerdefrist : ZPO § 146 / VfGH B 2708/96 v.2.10.1996

Verlässt sich ein Parteienvertreter auf ein ihm (von einer anderen Stelle) mitgeteiltes (falsches) Datum über den Ablauf einer Beschwerdefrist, ohne die Richtigkeit dieses Datums zu überprüfen, obwohl die Eruierung des Zustelldatums jederzeit möglich wäre, kann von einem gelegentlichen Fehler eines...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.01.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verlässt sich ein Parteienvertreter auf ein ihm (von einer anderen Stelle) mitgeteiltes (falsches) Datum über den Ablauf einer Beschwerdefrist, ohne die Richtigkeit dieses Datums zu überprüfen, obwohl die Eruierung des Zustelldatums jederzeit möglich wäre, kann von einem gelegentlichen Fehler eines sorgfältig Handelnden und damit von bloss leichter, die Wiedereinsetzung nicht hindernder Fahrlässigkeit nicht mehr gesprochen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog