Unterschiedliches Pensionsalter : RL 79/7/EWG Art.7 Abs.1, ASVG § 253 / EuGH Rs. C-377/96 bis Rs. C-384/96 v.15.1.1998, Fall De Vriendt

Den Mitgliedstaaten ist vorläufig die Möglichkeit belassen, das Alter, in dem Männer und Frauen in Zusammenhang mit dem Anspruch auf die Altersrente für Arbeitnehmer aus Altersgründen als nicht mehr arbeitsfähig gelten, nach Massgabe des Geschlechts unterschiedlich festzulegen und infolgedessen die...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.03.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Altersgrenze
396.1 Frau: Gleichberechtigung
368.43 Pensionsversicherung (SV)
340.148 Recht, nationales
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Den Mitgliedstaaten ist vorläufig die Möglichkeit belassen, das Alter, in dem Männer und Frauen in Zusammenhang mit dem Anspruch auf die Altersrente für Arbeitnehmer aus Altersgründen als nicht mehr arbeitsfähig gelten, nach Massgabe des Geschlechts unterschiedlich festzulegen und infolgedessen die Renten in unterschiedlicher Weise zu berechnen, wenn und soweit sich eine zwischenzeitlich eingetretene Gesetzesänderung insgesamt als ein Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit darstellt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog