Keine Sondervorteile für Gewerkschaftsmitglieder : Differenzierungen in Betriebsvereinbarungen unzulässig
Mit 1.November 1997 trat ein Kollektivvertrag (KV), abgeschlossen zwischen mehreren Fachverbänden der Industrie einerseits und dem ÖGB, GPA - Sektion Industrie und Gewerbe, andererseits in Kraft, der im Jänner 1998 auf einiges Interesse in den Medien stiess. Punkt II Abs.2 des KV enthält nämlich neb...
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Veröffentlicht in: | Arbeits- und Sozialrechtskartei (2 (1998) Nr.3 S.89-90)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.03.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Kollektivvertrag
331.2 Lohnpolitik 331.116 Betriebsvereinbarung 331.881 Gewerkschaftspolitik |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Mit 1.November 1997 trat ein Kollektivvertrag (KV), abgeschlossen zwischen mehreren Fachverbänden der Industrie einerseits und dem ÖGB, GPA - Sektion Industrie und Gewerbe, andererseits in Kraft, der im Jänner 1998 auf einiges Interesse in den Medien stiess. Punkt II Abs.2 des KV enthält nämlich neben der ausverhandelten Lohnerhöhung für alle ArbeitnehmerInnen eine Verteilungsoption von 0,5 % der Gehaltssumme zur innerbetrieblichen Verteilung, die in Form einer Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber zu regeln ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |