Keine Sondervorteile für Gewerkschaftsmitglieder : Differenzierungen in Betriebsvereinbarungen unzulässig

Mit 1.November 1997 trat ein Kollektivvertrag (KV), abgeschlossen zwischen mehreren Fachverbänden der Industrie einerseits und dem ÖGB, GPA - Sektion Industrie und Gewerbe, andererseits in Kraft, der im Jänner 1998 auf einiges Interesse in den Medien stiess. Punkt II Abs.2 des KV enthält nämlich neb...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeits- und Sozialrechtskartei (2 (1998) Nr.3 S.89-90)
VerfasserIn: Melzer-Azodanloo, Nora
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.03.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivvertrag
331.2 Lohnpolitik
331.116 Betriebsvereinbarung
331.881 Gewerkschaftspolitik
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mit 1.November 1997 trat ein Kollektivvertrag (KV), abgeschlossen zwischen mehreren Fachverbänden der Industrie einerseits und dem ÖGB, GPA - Sektion Industrie und Gewerbe, andererseits in Kraft, der im Jänner 1998 auf einiges Interesse in den Medien stiess. Punkt II Abs.2 des KV enthält nämlich neben der ausverhandelten Lohnerhöhung für alle ArbeitnehmerInnen eine Verteilungsoption von 0,5 % der Gehaltssumme zur innerbetrieblichen Verteilung, die in Form einer Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber zu regeln ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog