Sommerhitze am Arbeitsplatz: Darf ich im Bikini ins Büro?

"Entlassungsgrund wird das sicher keiner sein, wenn jemand in Strandsandalen und kurzen Hosen am Arbeitsplatz erscheint". Das gilt allerdings nur dann, wenn man die Bitte des Vorgesetzten, sich umzuziehen, befolgt. Ansonsten könnte eine Abmahnung ins Haus stehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neues Volksblatt
VerfasserIn: Zeilinger, Harald
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.08.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.834 Arbeitskleidung
551.58 Klima
331.87 Arbeitsorganisation
061.1:331 AK
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.834 Arbeitskleidung Dokument Nr. A-922087 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage