Kein gesicherter Anspruch / Kein Feststellungsanspruch im Konkurs

Vereinbarungen in der Absicht, das Risiko im Insolvenzfall nicht selbst zu tragen, sondern es auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds zu überwälzen, sind, jedenfalls soweit daraus Ansprüche gegen diesen Fonds abgeleitet werden, nichtig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (32 (1997) Nr.3)
VerfasserIn: Griesser, Georg
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.05.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
347.736 Konkurs
347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Entgeltsicherung Dokument Nr. A-922042 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage