Vertretungsberechtigung bei überwiegender persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit : VwGH 95/08/0254 v.2.12.1997

Steht ausser Streit, dass sich auf Grund von als "Werkverträge" bezeichneten Vereinbarungen Katalogkleber durch andere schon beim Beschäftiger tätige Personen vertreten lassen konnten - kann die Annahme des Vorliegens einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht mehr darauf gestützt...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.02.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
331.116 Arbeitsverhältnis
347.44 Werkvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Steht ausser Streit, dass sich auf Grund von als "Werkverträge" bezeichneten Vereinbarungen Katalogkleber durch andere schon beim Beschäftiger tätige Personen vertreten lassen konnten - kann die Annahme des Vorliegens einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht mehr darauf gestützt werden, dass hinsichtlich der Tätigkeit selbst abgesehen von der Berechtigung, sich in der Erbringung der Leistungen generell vertreten zu lassen, die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit überwiegen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog