Zahnarzt muss Honorar genau vereinbaren : Bundesgerichtshof entscheidet langjährigen Streit / BGH III ZR 106/97 / BGH fordert klare Kostenvoranschläge und stärkt damit den Schutz der Patienten
Nach einem Urteil des III.Zivilsenats muss in Honorarvereinbarungen erkennbar sein, welche Summe auf den Patienten am Ende der Behandlung zukommt. Es reiche nicht aus, lediglich den Gebührenrahmen anzugeben und den Zahnarzt am Ende einseitig die Gebühren bestimmen zu lassen. Während einer laufenden...
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Veröffentlicht in: | Süddeutsche Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 20.02.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 614.257 Arzthonorar
614.23 Zahnarzt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 614.257 Arzthonorar | Dokument Nr. A-921624 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |