Zahnarzt muss Honorar genau vereinbaren : Bundesgerichtshof entscheidet langjährigen Streit / BGH III ZR 106/97 / BGH fordert klare Kostenvoranschläge und stärkt damit den Schutz der Patienten

Nach einem Urteil des III.Zivilsenats muss in Honorarvereinbarungen erkennbar sein, welche Summe auf den Patienten am Ende der Behandlung zukommt. Es reiche nicht aus, lediglich den Gebührenrahmen anzugeben und den Zahnarzt am Ende einseitig die Gebühren bestimmen zu lassen. Während einer laufenden...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.02.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:614.257 Arzthonorar
614.23 Zahnarzt
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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