Einzelvereinbarungen eines Schichtplans : OLG Innsbruck 15 Ra 72/96t v.25.6.1996

Einzelvereinbarungen eines Schichtplans sind nicht rechtsunwirksam. Die Arbeitszeiteinteilung kann auch zur Regelung eines Schichtplans Gegenstand einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung sein (§ 97 Abs.1 Z.2 ArbVG), wobei dann der Arbeitgeber nicht mehr einseitig von der Entscheidung der Schlichtung...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.02.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021.812.2 Schichtarbeit
331.116 Arbeitsvertrag
331.116 Betriebsvereinbarung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Einzelvereinbarungen eines Schichtplans sind nicht rechtsunwirksam. Die Arbeitszeiteinteilung kann auch zur Regelung eines Schichtplans Gegenstand einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung sein (§ 97 Abs.1 Z.2 ArbVG), wobei dann der Arbeitgeber nicht mehr einseitig von der Entscheidung der Schlichtungsstelle abgehen darf.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog