Bundesgericht erschwert fristlose Tarifkündigung : BAG 4 AZR 363/96

Wenn aufgrund der wirtschaftlichen Notlage eines Unternehmens tarifliche Ansprüche durch Kündigung "beseitigt" werden sollen, kommt es nach den Feststellungen des BAG entscheidend darauf an, wann diese Ansprüche fällig werden. Damit ist quasi eine vorsorgliche Kündigung von Tarifverträgen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.02.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivvertrag
347.439 Vertragsauflösung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn aufgrund der wirtschaftlichen Notlage eines Unternehmens tarifliche Ansprüche durch Kündigung "beseitigt" werden sollen, kommt es nach den Feststellungen des BAG entscheidend darauf an, wann diese Ansprüche fällig werden. Damit ist quasi eine vorsorgliche Kündigung von Tarifverträgen für unzulässig erklärt worden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog