Erkrankung während vereinbarten Einarbeitens von Fehlstunden : OGH 9 Ob A 169/97m v.11.6.1997

War vor der Dienstverhinderung auch die Erbringung von Mehrstunden im Rahmen der Vertretung eines auf Urlaub befindlichen Kollegen vereinbart, ist ein dann erkrankter Arbeitnehmer so zu stellen, als hätte er diese Mehrstunden tatsächlich erbracht. Sollten durch diese Mehrstunden Fehlstunden aus der...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.02.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
331.814 Überstunde
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:War vor der Dienstverhinderung auch die Erbringung von Mehrstunden im Rahmen der Vertretung eines auf Urlaub befindlichen Kollegen vereinbart, ist ein dann erkrankter Arbeitnehmer so zu stellen, als hätte er diese Mehrstunden tatsächlich erbracht. Sollten durch diese Mehrstunden Fehlstunden aus der Zeit vor dieser Vereinbarung abgegolten werden, gelten diese dann auch bei Nichterbringung der vereinbarten Mehrstunden wegen Krankheit als ausgeglichen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog