Unberechtigter Urlaubsantritt ist keine Austrittserklärung : OGH 9 Ob A 59/97k v.5.3.1997

Für das Vorliegen einer Entlassung ist der AN behauptungs- und beweispflichtig. Der AG hat hingegen den Nachweis eines im Zeitpunkt der Entlassungserklärung vorliegenden Entlassungsgrundes zu erbringen / Weder ein geäusserter Urlaubswunsch noch ein unberechtigter Urlaubsantritt stellen einen Austrit...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (16 (1998) Nr.1 S.25-26)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.13 Austritt: Arbeit
331.817 Urlaub
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für das Vorliegen einer Entlassung ist der AN behauptungs- und beweispflichtig. Der AG hat hingegen den Nachweis eines im Zeitpunkt der Entlassungserklärung vorliegenden Entlassungsgrundes zu erbringen / Weder ein geäusserter Urlaubswunsch noch ein unberechtigter Urlaubsantritt stellen einen Austritt dar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog