Unberechtigter Urlaubsantritt ist keine Austrittserklärung : OGH 9 Ob A 59/97k v.5.3.1997
Für das Vorliegen einer Entlassung ist der AN behauptungs- und beweispflichtig. Der AG hat hingegen den Nachweis eines im Zeitpunkt der Entlassungserklärung vorliegenden Entlassungsgrundes zu erbringen / Weder ein geäusserter Urlaubswunsch noch ein unberechtigter Urlaubsantritt stellen einen Austrit...
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Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (16 (1998) Nr.1 S.25-26)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.01.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.13 Austritt: Arbeit 331.817 Urlaub 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Für das Vorliegen einer Entlassung ist der AN behauptungs- und beweispflichtig. Der AG hat hingegen den Nachweis eines im Zeitpunkt der Entlassungserklärung vorliegenden Entlassungsgrundes zu erbringen / Weder ein geäusserter Urlaubswunsch noch ein unberechtigter Urlaubsantritt stellen einen Austritt dar. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |