Mehrfachversicherung - Subsidiarität - Rückerstattung von SV-Beiträgen bis 31.Jänner

Die Krankenversicherung der Selbständigen kommt bislang i.d.R. nur "subsidiär" zum Tragen, d.h. wenn nicht schon eine Krankenpflichtversicherung (z.B. als Dienstnehmer gemäss § 4 Abs.2 ASVG) vorliegt. Diese Subsidiarität wird aber durch das ASRÄG 1997 mit 31.12.1999 aufgehoben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeits- und Sozialrechtskartei (2 (1998) Nr.1 S.10-16)
VerfasserIn: Höfle, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:01.01.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
351.83(094.5) ASVG
368.4 Sozialversicherung: Selbständig Erwerbstätige
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Krankenversicherung der Selbständigen kommt bislang i.d.R. nur "subsidiär" zum Tragen, d.h. wenn nicht schon eine Krankenpflichtversicherung (z.B. als Dienstnehmer gemäss § 4 Abs.2 ASVG) vorliegt. Diese Subsidiarität wird aber durch das ASRÄG 1997 mit 31.12.1999 aufgehoben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog