Mehrfachversicherung - Subsidiarität - Rückerstattung von SV-Beiträgen bis 31.Jänner
Die Krankenversicherung der Selbständigen kommt bislang i.d.R. nur "subsidiär" zum Tragen, d.h. wenn nicht schon eine Krankenpflichtversicherung (z.B. als Dienstnehmer gemäss § 4 Abs.2 ASVG) vorliegt. Diese Subsidiarität wird aber durch das ASRÄG 1997 mit 31.12.1999 aufgehoben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeits- und Sozialrechtskartei (2 (1998) Nr.1 S.10-16)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.01.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
351.83(094.5) ASVG 368.4 Sozialversicherung: Selbständig Erwerbstätige |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Krankenversicherung der Selbständigen kommt bislang i.d.R. nur "subsidiär" zum Tragen, d.h. wenn nicht schon eine Krankenpflichtversicherung (z.B. als Dienstnehmer gemäss § 4 Abs.2 ASVG) vorliegt. Diese Subsidiarität wird aber durch das ASRÄG 1997 mit 31.12.1999 aufgehoben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |