Keine Rückwirkung authentischer Interpretation von Kollektivverträgen : OLG Wien 8 Ra 228/97a v.14.11.1997, Revision unzulässig

Die Regeln des § 8 ABGB sind für eine authentische Interpretation eines Kollektivvertrages nicht unmittelbar anwendbar / Nach § 11 Abs.2 ArbVG wird ein Kollektivvertrag im Zweifel mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt zur WrZ folgenden Tag (hier: 5.2.1996) wirksam. Die aliquoten Sonderzahlungen s...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.01.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Sonderzahlung
331.817 Dienstverhinderung
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Regeln des § 8 ABGB sind für eine authentische Interpretation eines Kollektivvertrages nicht unmittelbar anwendbar / Nach § 11 Abs.2 ArbVG wird ein Kollektivvertrag im Zweifel mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt zur WrZ folgenden Tag (hier: 5.2.1996) wirksam. Die aliquoten Sonderzahlungen stehen daher im vorliegenden Fall für entgeltfreie Zeiten bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor diesem Zeitpunkt nach dem KV für das Eisen- und Metallgewerbe nicht zu.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog