Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Einstufung : OGH 9 Ob A 220/97m v.10.9.1997
Die Ansicht des Arbeitgebers, wenn auf entsprechende Fragen des Arbeitgebers für die Einstufung wesentliche Umstände vom Angestellten verschwiegen werden, verstösst die spätere Geltendmachung von Ansprüchen auf der Basis einer höheren Einstufung für die Vergangenheit gegen Treu und Glauben.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.01.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung 65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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