Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Einstufung : OGH 9 Ob A 220/97m v.10.9.1997

Die Ansicht des Arbeitgebers, wenn auf entsprechende Fragen des Arbeitgebers für die Einstufung wesentliche Umstände vom Angestellten verschwiegen werden, verstösst die spätere Geltendmachung von Ansprüchen auf der Basis einer höheren Einstufung für die Vergangenheit gegen Treu und Glauben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.01.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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