ABGB § 863, AngG § 27 Z.1 : OGH 9 Ob A 40/97s v.14.5.1997
Eine Entlassung kann wegen ihrer Empfangsbedürftigkeit nicht rückwirkend ausgesprochen werden, auch wenn die von einem im Betrieb nicht mehr anwesenden, mit seinem Austritt drohenden Arbeitnehmer unverhohlen in einem Schreiben an den Arbeitgeber ausgesprochenen Drohungen einen Entlassungsgrund darst...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.11.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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