ABGB § 863, AngG § 27 Z.1 : OGH 9 Ob A 40/97s v.14.5.1997
Eine Entlassung kann wegen ihrer Empfangsbedürftigkeit nicht rückwirkend ausgesprochen werden, auch wenn die von einem im Betrieb nicht mehr anwesenden, mit seinem Austritt drohenden Arbeitnehmer unverhohlen in einem Schreiben an den Arbeitgeber ausgesprochenen Drohungen einen Entlassungsgrund darst...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.11.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Entlassung kann wegen ihrer Empfangsbedürftigkeit nicht rückwirkend ausgesprochen werden, auch wenn die von einem im Betrieb nicht mehr anwesenden, mit seinem Austritt drohenden Arbeitnehmer unverhohlen in einem Schreiben an den Arbeitgeber ausgesprochenen Drohungen einen Entlassungsgrund darstellen und der Arbeitnehmer daraufhin von der Sozialversicherung abgemeldet wurde. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |