Mobilkom bekommt im Streit mit Hartlauer recht
Mobilkom darf - wie seit Mitte 1997 angestrebt - die geschäftliche Beziehung mit Hartlauer einstellen, da die Handelskette eine "aktive Förderung der Vertragsauflösung von Kunden betrieb".
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Veröffentlicht in: | Der Standard |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.01.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 384.11 Mobiltelefon
381 Handel 658.8 Absatzpolitik 347.733 Kartellrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Mobilkom darf - wie seit Mitte 1997 angestrebt - die geschäftliche Beziehung mit Hartlauer einstellen, da die Handelskette eine "aktive Förderung der Vertragsauflösung von Kunden betrieb". |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |