Verjährung von Zinsen für ungebührlich entrichtete Beiträge : VwGH 95/08/0083 v.24.6.1997
(ASVG § 69, ABGB § 1501) / Zinsen für rückgeforderte, ungebührlich entrichtete Beiträge unterliegen der kurzen Verjährungsfrist von 3 Jahren, wobei diese Frist durch Einleitung des Verwaltugnsverfahrens betreffend die Beitragsschuld selbst gehemmt wird. Ein Einwand der erfolgten Verjährung ist anläs...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 31.10.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
336.78 Zins 347.439 Verjährung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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