Berufliche Schweigepflicht von Rechtsanwaltsbediensteten : OGH 9 ObA 2165/96i v.16.10.1996
Die ehemalige Sekretärin eines RA ist nicht berechtigt, von sich aus gegenüber staatlichen Behörden und Finanzbehörden Namen und Anschriften von Klienten der Kanzlei des RA zu nennen und Angaben über konkrete Honorarzahlungsflüsse zu machen. Auch hat sie sich gegenüber staatlichen Behörden und Finan...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (47 (1997) Nr.5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.10.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.943.5 Berufsgeheimnis
343.359 Steuerhinterziehung 331.11 Arbeitnehmer 347.965 Rechtsanwalt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.943.5 Berufsgeheimnis | Dokument Nr. A-918084 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |