Berufliche Schweigepflicht von Rechtsanwaltsbediensteten : OGH 9 ObA 2165/96i v.16.10.1996
Die ehemalige Sekretärin eines RA ist nicht berechtigt, von sich aus gegenüber staatlichen Behörden und Finanzbehörden Namen und Anschriften von Klienten der Kanzlei des RA zu nennen und Angaben über konkrete Honorarzahlungsflüsse zu machen. Auch hat sie sich gegenüber staatlichen Behörden und Finan...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (47 (1997) Nr.5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.10.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.943.5 Berufsgeheimnis
343.359 Steuerhinterziehung 331.11 Arbeitnehmer 347.965 Rechtsanwalt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die ehemalige Sekretärin eines RA ist nicht berechtigt, von sich aus gegenüber staatlichen Behörden und Finanzbehörden Namen und Anschriften von Klienten der Kanzlei des RA zu nennen und Angaben über konkrete Honorarzahlungsflüsse zu machen. Auch hat sie sich gegenüber staatlichen Behörden und Finanzbehörden auf ihre berufliche Verschwiegenheitspflichten und ihre Entschlagungsrechte zu berufen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |