Berufliche Schweigepflicht von Rechtsanwaltsbediensteten : OGH 9 ObA 2165/96i v.16.10.1996

Die ehemalige Sekretärin eines RA ist nicht berechtigt, von sich aus gegenüber staatlichen Behörden und Finanzbehörden Namen und Anschriften von Klienten der Kanzlei des RA zu nennen und Angaben über konkrete Honorarzahlungsflüsse zu machen. Auch hat sie sich gegenüber staatlichen Behörden und Finan...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (47 (1997) Nr.5)
VerfasserIn: Eypeltauer, Ernst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.943.5 Berufsgeheimnis
343.359 Steuerhinterziehung
331.11 Arbeitnehmer
347.965 Rechtsanwalt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die ehemalige Sekretärin eines RA ist nicht berechtigt, von sich aus gegenüber staatlichen Behörden und Finanzbehörden Namen und Anschriften von Klienten der Kanzlei des RA zu nennen und Angaben über konkrete Honorarzahlungsflüsse zu machen. Auch hat sie sich gegenüber staatlichen Behörden und Finanzbehörden auf ihre berufliche Verschwiegenheitspflichten und ihre Entschlagungsrechte zu berufen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog