Telekom muss Netz für Konkurrenz öffnen : Kommunikation / Gericht bestätigt Anweisungen des Bundespostministeriums

Nach drei gleichlautenden Eilentscheidungen muss der bisherige Telefonmonopolist den künftigen Konkurrenten Otelo (RWE/Veba), Arcor (Mannesmann) und Netcologne (Stadt Köln) kurzfristig Angebote für einen direkten Zugang zum Endkunden unterbreiten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 21.08.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:384 Telekommunikation
658.8 Absatzpolitik
338.85 Monopol
347.776 Wettbewerbsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach drei gleichlautenden Eilentscheidungen muss der bisherige Telefonmonopolist den künftigen Konkurrenten Otelo (RWE/Veba), Arcor (Mannesmann) und Netcologne (Stadt Köln) kurzfristig Angebote für einen direkten Zugang zum Endkunden unterbreiten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog