Telekom muss Netz für Konkurrenz öffnen : Kommunikation / Gericht bestätigt Anweisungen des Bundespostministeriums
Nach drei gleichlautenden Eilentscheidungen muss der bisherige Telefonmonopolist den künftigen Konkurrenten Otelo (RWE/Veba), Arcor (Mannesmann) und Netcologne (Stadt Köln) kurzfristig Angebote für einen direkten Zugang zum Endkunden unterbreiten.
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Veröffentlicht in: | Handelsblatt |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 21.08.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 384 Telekommunikation
658.8 Absatzpolitik 338.85 Monopol 347.776 Wettbewerbsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach drei gleichlautenden Eilentscheidungen muss der bisherige Telefonmonopolist den künftigen Konkurrenten Otelo (RWE/Veba), Arcor (Mannesmann) und Netcologne (Stadt Köln) kurzfristig Angebote für einen direkten Zugang zum Endkunden unterbreiten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |