"Junk-Emails" im Internet : Wenn der elektronische Briefkasten ungewollt verstopft wird
Unaufgeforderte e-mail-Werbung ist grundsätzlich als Belästigung im Sinne von § 1 UWG unzulässig. Dies gilt unterschiedslos für den privaten und geschäftlichen Bereich. Der Werbetreibende kann diesem Unwerturteil jedoch dadurch entgehen, dass er das Datenvolumen seiner Mails gering hält und die Junk...
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Veröffentlicht in: | Recht der internationalen Wirtschaft - Beilage ((1997) Nr.2 S.17-23)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.12.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 659.1 Werbung
384 Telekommunikation 347.776 Wettbewerb, unlauterer |
Region: | Deutschland
International |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Unaufgeforderte e-mail-Werbung ist grundsätzlich als Belästigung im Sinne von § 1 UWG unzulässig. Dies gilt unterschiedslos für den privaten und geschäftlichen Bereich. Der Werbetreibende kann diesem Unwerturteil jedoch dadurch entgehen, dass er das Datenvolumen seiner Mails gering hält und die Junk-Email deutlich als solche kennzeichnet, so dass der Beworbene die Werbung bereits im Inhaltsverzeichnis seiner Mailbox als solche erkennt und sie ohne Zeitverlust und entsprechenden Kostenaufwand löschen kann. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |