ABGB § 1151, ZPO § 226 : OGH 8 Ob A 149/97p v.7.8.1997
Wird ein als Werkvertrag abgeschlossenes Beschäftigungsverhältnis vom Gericht, dem die rechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses insofern überlassen wurde, als sich die 2 vorliegenden alternativen Klagebegehren (Eventualbegehren) nur hinsichtlich der Fälligkeit des zuzusprechenden Betra...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.12.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverhältnis
347.44 Werkvertrag 34.028 Verfahrensrecht 347.439 Vertragsauflösung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird ein als Werkvertrag abgeschlossenes Beschäftigungsverhältnis vom Gericht, dem die rechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses insofern überlassen wurde, als sich die 2 vorliegenden alternativen Klagebegehren (Eventualbegehren) nur hinsichtlich der Fälligkeit des zuzusprechenden Betrages unterschieden, als Dienstverhältnis eingestuft und werden dem Arbeitnehmer die umfänglichen Ansprüche aus dessen vorzeitiger Beendigung zugesprochen, ist der Arbeitnehmer nicht zur Berufung gegen die Abweisung der Ansprüche aus einem vorzeitig beendeten Werkvertragsverhältnis berechtigt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |