ABGB § 1151, ZPO § 226 : OGH 8 Ob A 149/97p v.7.8.1997

Wird ein als Werkvertrag abgeschlossenes Beschäftigungsverhältnis vom Gericht, dem die rechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses insofern überlassen wurde, als sich die 2 vorliegenden alternativen Klagebegehren (Eventualbegehren) nur hinsichtlich der Fälligkeit des zuzusprechenden Betra...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.12.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverhältnis
347.44 Werkvertrag
34.028 Verfahrensrecht
347.439 Vertragsauflösung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird ein als Werkvertrag abgeschlossenes Beschäftigungsverhältnis vom Gericht, dem die rechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses insofern überlassen wurde, als sich die 2 vorliegenden alternativen Klagebegehren (Eventualbegehren) nur hinsichtlich der Fälligkeit des zuzusprechenden Betrages unterschieden, als Dienstverhältnis eingestuft und werden dem Arbeitnehmer die umfänglichen Ansprüche aus dessen vorzeitiger Beendigung zugesprochen, ist der Arbeitnehmer nicht zur Berufung gegen die Abweisung der Ansprüche aus einem vorzeitig beendeten Werkvertragsverhältnis berechtigt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog