Einreihung von Handelsangestellten : OGH 8 Ob A 11/97 V.30.1.1997

Haben die Kollektivvertragsparteien in der Gehaltsordnung des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten als eines der Beispiele für eine der Beschäftigungsgruppe 3 zu unterstellende Tätigkeit diejenige von Verkäufern aufgenommen, die in einem Geschäft überwiegend allein tätig sind, so haben sie...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (32 (1997) Nr.6)
VerfasserIn: Andexlinger, Helmut
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.11.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.116 Kollektivvertrag
381 Handel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Haben die Kollektivvertragsparteien in der Gehaltsordnung des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten als eines der Beispiele für eine der Beschäftigungsgruppe 3 zu unterstellende Tätigkeit diejenige von Verkäufern aufgenommen, die in einem Geschäft überwiegend allein tätig sind, so haben sie damit unmissverständlich ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, diese Tätigkeit - unabhängig vom im Einzelfall gegebenen Arbeitsbereich - als eine schwierige und ein Mindestmass an Selbstständigkeit erfordernde anzusehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog