Aufsichtsräte müssen GSVG-versichert sein : Die neue Werkvertragsregelung bezieht Aufsichtsräte in die Gewerbliche Sozialversicherung ein. Ab Jänner müssen sie als "neue Selbständige" 15 Prozent ihrer Honorare für die Pensionsversicherung zahlen

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:WirtschaftsBlatt
VerfasserIn: Zornig, Gabi
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.11.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.44 Werkvertrag
65.012.4 Aufsichtsrat
368.4 Sozialversicherung: Selbständig Erwerbstätige
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Beschreibung:Abbildung
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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