Aufsichtsräte müssen GSVG-versichert sein : Die neue Werkvertragsregelung bezieht Aufsichtsräte in die Gewerbliche Sozialversicherung ein. Ab Jänner müssen sie als "neue Selbständige" 15 Prozent ihrer Honorare für die Pensionsversicherung zahlen
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Veröffentlicht in: | WirtschaftsBlatt |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.11.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.44 Werkvertrag
65.012.4 Aufsichtsrat 368.4 Sozialversicherung: Selbständig Erwerbstätige |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Beschreibung: | Abbildung |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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