Arbeitszeitüberschreitung wegen Personalmangel : VwGH 97/11/0039, 0040 v.26.6.1997

Operationsgehilfen bedürfen lediglich einer verhältnismässig kurzen Ausbildung. Diese ist im Übrigen bei Bedarf von der Krankenanstalt (richtig: vom Krankenanstaltenträger) einzurichten. Es erscheint daher nicht plausibel, dass es a priori unmöglich gewesen sein soll, Operationsgehilfen in einem zur...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.12.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
362.11 Krankenhaus
331.15 Personalpolitik
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Operationsgehilfen bedürfen lediglich einer verhältnismässig kurzen Ausbildung. Diese ist im Übrigen bei Bedarf von der Krankenanstalt (richtig: vom Krankenanstaltenträger) einzurichten. Es erscheint daher nicht plausibel, dass es a priori unmöglich gewesen sein soll, Operationsgehilfen in einem zur Entsprechung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften erforderlichen Ausmass anzustellen und auszubilden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog