EG-Vertrag Art.177, B-VG Art.20 Abs.2, Art.83 : VfGH B 3067/95 v.30.9.1996
Werden den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung einer Richtlinie eingeräumt, ist es Sache des Gesetzgebers und nicht der Behörde, im Rahmen dieses Spielraumes die Richtlinie umzusetzen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.08.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
340.132 Rechtsangleichung 3-056.2 Behinderte 347.98 Gericht: Zuständigkeit 34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Werden den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung einer Richtlinie eingeräumt, ist es Sache des Gesetzgebers und nicht der Behörde, im Rahmen dieses Spielraumes die Richtlinie umzusetzen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |