VwGG § 45, EG-Vertrag Art.177 : VwGH 96/21/1118 v.19.2.1997
Selbst wenn der VwGH zu Unrecht der Auffassung gewesen wäre, die massgebliche Rechtsfrage ohne deren Vorlage an den EuGH selbst entscheiden zu dürfen, würde die unrichtige Anwendung von Rechtsvorschriften durch den VwGH nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens vor diesem Gerichtshof führen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.08.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.991 Verwaltungsgerichtshof
347.98 Gericht: Zuständigkeit 341.176 EUGH 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
EU |
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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