Anordnung von Mehrüberstunden bei Überstundenpauschale : OLG Wien 9 Ra 161/97f v.19.9.1997

Wenn die Dienstvertragsparteien vereinbaren, dass bei einer Position, bei der regelmässig eine Überstunde pro Tag zu erbringen ist, insgesamt bei durchschnittlich 20 Arbeitstagen 20 Überstunden "monatlich" pauschal abgegolten werden, spricht dies erheblich dafür, dass der Arbeitnehmer auch...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.11.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.011 Arbeitspflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn die Dienstvertragsparteien vereinbaren, dass bei einer Position, bei der regelmässig eine Überstunde pro Tag zu erbringen ist, insgesamt bei durchschnittlich 20 Arbeitstagen 20 Überstunden "monatlich" pauschal abgegolten werden, spricht dies erheblich dafür, dass der Arbeitnehmer auch nur verpflichtet ist, 20 Überstunden pro Monat zu leisten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog