Mitbestimmung bei Verlängerung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten : BAG 1 ABR 13/96 v.23.7.1996

Dieses Mitbestimmungsrecht wird nicht durch eine tarifliche Regelung ausgeschlossen, wonach Mehrarbeit der Teilzeitbeschäftigten nur diejenige Arbeitszeit sein soll, die über die regelmässige Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter hinausgeht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (52 (1997) Nr.9 S.472-474)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 27.02.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Teilzeitarbeit
331.81 Arbeitszeit
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dieses Mitbestimmungsrecht wird nicht durch eine tarifliche Regelung ausgeschlossen, wonach Mehrarbeit der Teilzeitbeschäftigten nur diejenige Arbeitszeit sein soll, die über die regelmässige Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter hinausgeht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog