Notstandshilfe und Ausgleichszulage : VwGH 97/08/0047 v.3.6.1997

Für eine analoge Anwendung der §§ 292ff. ASVG, die die Ausgleichszulage zu Pensionen aus der Pensionsversicherung regeln, ist im Bereich der Arbeitslosenversicherung mangels einer bestehenden planwidrigen Rechtslücke kein Raum.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.11.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Ausgleichszulage
36.05 Sozialhilfe
331.114 Arbeitnehmer, ältere
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für eine analoge Anwendung der §§ 292ff. ASVG, die die Ausgleichszulage zu Pensionen aus der Pensionsversicherung regeln, ist im Bereich der Arbeitslosenversicherung mangels einer bestehenden planwidrigen Rechtslücke kein Raum.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog