"Wir brauch'n kan Richter": Ausgleich statt Verfahren
Aussergerichtlich soll bald auch bei Erwachsenen ein Tatausgleich möglich sein, wenn die Strafdrohung fünf Jahre nicht übersteigt.
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Veröffentlicht in: | Die Presse |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.02.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.24/.29 Strafe
343.1 Strafverfahren |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.24/.29 Strafe | Dokument Nr. A-915919 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |