Rechtmässiger Hinderungsgrund - kein Anspruch auf entlassungsabhängige Ansprüche : OGH 8 Ob A 2058/96 v.25.4.1996

Hätte der AG die Entlassung bei Kenntnis des Rechtfertigungsgrundes aller Voraussicht nach nicht ausgesprochen, trifft den AN, der seine Mitteilungspflicht verletzt, ein Mitverschulden, weshalb der Richter die entlassungsabhängigen Ansprüche des AN im Verhältnis der Verschuldensanteile (ev. bis auf...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (15 (1997) Nr.2 S.88-89)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Dienstverhinderung
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-915909 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage